Rechtsprechung
FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hörgeräteakustiker: Bildung einer Rückstellung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hörgeräteakustiker: Bildung einer Rückstellung für "Nachbetreuungsaufwand"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
- BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 1306
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 10.12.1992 - XI R 34/91
Keine Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen von Optikern
Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
Im Anschluß an eine Außenprüfung vertrat er sodann die Auffassung, daß die Rückstellung nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 10. Dezember 1992 XI R 34/91, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFHE 170, 149 -, Bundessteuerblatt - BStBl - 1994, 158 steuerrechtlich nicht anzuerkennen sei.aa) Im Unterschied zu dem vom BFH in BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158 entschiedenen Fall sind die Nachbetreuungsleistungen im Streitfall unmittelbarer Bestandteil der zwischen den Krankenkassen und der Klägerin geschlossenen zivilrechtlichen Verträge über die Fertigung und Lieferung der Hörgeräte.
- BFH, 01.08.1984 - I R 88/80
Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer …
Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
Die Vorschrift enthält insoweit einen Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung und begründete eine handelsrechtliche und damit nach § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - auch steuerrechtlich zu beachtende Passivierungspflicht (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 1. August 1984 I 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44 m. w. N.). - BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84
Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine …
Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
Rückstellung dürfen und müssen danach gebildet werden, wenn das Bestehen oder künftige Entstehen einer betrieblichen Verbindlichkeit dem Grund und / oder der Höhe nach sowie die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wahrscheinlich sind und, sofern es sich um eine künftige Verbindlichkeit handelt, wenn die Verbindlichkeit wirtschaftlich in abgelaufenen oder in dem (den) vorangegangenen Wirtschaftsjahr(en) verursacht ist (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55 , BStBl II 1987, 845 ; vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140 , BStBl II 1987, 848 ; vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146 , BStBl II 1991, 479 , jeweils m. w. N.).
- FG München, 10.03.1997 - 7 V 440/97
Zulässigkeit von Rückstellungen für Nachbetreuung im Zusammenhang mit der …
Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
Sie ist ihrer Entstehung nach gewiß, lediglich ihre Höhe ist ungewiß, weil das individuelle Maß der Betreuungsleistungen noch nicht feststeht (…vgl. auch Niedersächsisches FG, a. a. O.; a. A. FG München, Beschluß vom 3. Oktober 1997 7 V 440/97, nicht veröffentlicht). - BFH, 12.12.1990 - I R 153/86
Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei …
Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
Rückstellung dürfen und müssen danach gebildet werden, wenn das Bestehen oder künftige Entstehen einer betrieblichen Verbindlichkeit dem Grund und / oder der Höhe nach sowie die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wahrscheinlich sind und, sofern es sich um eine künftige Verbindlichkeit handelt, wenn die Verbindlichkeit wirtschaftlich in abgelaufenen oder in dem (den) vorangegangenen Wirtschaftsjahr(en) verursacht ist (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55 , BStBl II 1987, 845 ; vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140 , BStBl II 1987, 848 ; vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146 , BStBl II 1991, 479 , jeweils m. w. N.). - BFH, 19.05.1987 - VIII R 327/83
Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Überholung eines Lüftfahrtgeräts vor …
Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
Rückstellung dürfen und müssen danach gebildet werden, wenn das Bestehen oder künftige Entstehen einer betrieblichen Verbindlichkeit dem Grund und / oder der Höhe nach sowie die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wahrscheinlich sind und, sofern es sich um eine künftige Verbindlichkeit handelt, wenn die Verbindlichkeit wirtschaftlich in abgelaufenen oder in dem (den) vorangegangenen Wirtschaftsjahr(en) verursacht ist (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55 , BStBl II 1987, 845 ; vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140 , BStBl II 1987, 848 ; vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146 , BStBl II 1991, 479 , jeweils m. w. N.).
- FG Thüringen, 08.11.2000 - III 163/99
Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen an Hörgeräten
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